Einführung in den SRS

#Ausgangslage und Ziele des Social Reporting Standard (SRS)

Die externe Berichterstattung sozialer und gemeinnütziger Organisationen beschränkt sich bisher meist auf die Rechnungslegung, Gremienstrukturen und die Tätigkeiten bzw. unmittelbaren Leistungsergebnisse. Auch das interne Berichtswesen wird durch finanzielle Kennzahlen dominiert. Nur selten werden die Wirkungslogik und erreichten Wirkungen systematisch dargestellt. Dabei sind Wirkungen das Lebenselixier gemeinnütziger Arbeit! Eine transparente Darstellung der eigenen Erfolge und Wirkungen kann einen erheblichen Beitrag zur Legitimation der eigenen Arbeit, zur Gewinnung von Ressourcen, zur Qualitätsentwicklung und Organisationssteuerung leisten.

Der SRS bietet eine einheitliche Sprache und nachvollziehbare Systematik für eine ergebnis- und wirkungsorientierte Berichterstattung sozialer Organisationen. Damit erleichtert er den Dialog über Wirkungen und macht den gesellschaftlichen Wert sozialer Arbeit sichtbar. Die gemeinsame Sprache und der Austausch über Wirkungen fördern eine wirkungsorientierte Lernkultur, sowohl innerhalb der Organisation, als auch mit Partnern und Förderern.

Chart zu Gesellschaftlichen Problemen
Abbildung: Der Wirkungskreislauf

Der SRS hilft Ihnen insbesondere dabei, die Wirkungskette Ihrer Angebote zu dokumentieren und zu kommunizieren. Aber auch alle anderen wesentlichen Elemente der Berichterstattung werden vom SRS erfasst – von der Organisation bis zu den Finanzen. Der SRS eignet sich für sowohl für die organisationsinterne Berichterstattung, als auch für eine transparente Darstellung Ihrer Wirkungen nach außen. Er ist insbesondere für die Erstellung regelmäßiger Jahresberichte geeignet. Gleichzeitig bietet ein auf dem SRS basierendes internes Berichtswesen einen effektiven Hebel, um die Wirkungsorientierung in Ihrer Organisationen zu fördern. Sie reflektieren Ihre Wirkungslogik, können die erreichten Wirkungen über die Jahre vergleichen und Ihre Angebote fortwährend optimieren.

Entstehungsprozess des SRS 2014

Der Social Reporting Standard wurde von einer Gruppe von Wissenschaftlern, Praktikern, sozialen Investoren, Sozialunternehmern und Non-Profit-Organisationen als Grundlage für eine wirkungsorientierte Berichterstattung erarbeitet. Er wird kontinuierlich weiterentwickelt. Bei der vorliegenden Version „SRS 2014“ wurden Erkenntnisse aus Workshops und Telefonberatungen sowie das Feedback zahlreicher Anwender berücksichtigt.

#Sprache, Systematik und Aufbau des SRS im Überblick

Unter Wirkungen (Outcome und Impact) verstehen wir Veränderungen bei den Zielgruppen, deren Lebensumfeld und/oder der Gesamtgesellschaft, die in Folge einer erbrachten Leistung eintreten. Die beobachtete Veränderung kann positiv, negativ, beabsichtigt, unbeabsichtigt, erwartet oder unerwartet sein.

Für die Darstellung gesellschaftlicher Wirkungen hat sich international die sogenannte IOOI-Wirkungskette etabliert: Ressourcen (Input), Leistungen (Output), Wirkungen (Outcome und Impact). Aufbauend auf dem IOOI-Schema dokumentiert ein Bericht nach dem SRS insbesondere...

  • die gesellschaftliche Problemstellung und deren Ursachen,
  • die dem Angebot zu Grunde liegende Vision, Konzeption und Wirkungslogik,
  • die im Berichtszeitraum
    • eingesetzten Ressourcen (Input),
    • die damit erstellten Leistungen (Output),
  • die damit erzielten Wirkungen (Outcome und Impact) sowie
  • die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen und Grundlagen.

Der Social Reporting Standard ist in die Teile A, B und C untergliedert. In Teil A stellen Sie im Überblick Ihre Vision sowie die Angebote für Ihre Zielgruppen dar. Teil B – die detaillierte Darstellung Ihres Angebots – bildet das Kernstück der wirkungsorientierten Berichterstattung. Unter „Angebot“ verstehen wir das, was eine Organisation tut, um ein gesellschaftliches oder ökologisches Problem zu lösen – etwa abgrenzbare Programme, Projekte oder Dienstleistungen. Die Darstellung der Organisation erfolgt im Teil C. Mit dem SRS können Sie über einzelne oder mehrere Angebote, ganze Organisationen oder Gemeinschaftsangebote mehrerer Organisationen berichten:

Grafik zur Systematik des SRS
Abbildung: Aufbau des SRS

#Bearbeitungshinweise

In jedem Fall sollten Sie die Reihenfolge der Teile A bis C einhalten. Die Überschriften Ihres Berichts dürfen von den Überschriften in diesem Leitfaden abweichen. Sie können Unterkapitel zusammenfassen, solange die Struktur des SRS klar erkennbar bleibt und sich die Inhalte Ihres Berichts den Kapiteln des SRS-Leitfadens weiterhin eindeutig zuordnen lassen.

Der Bericht sollte in einem Dokument zusammengefasst sein. Er kann durch Anlagen und weitere Dokumente ergänzt werden. Eine kurze und prägnante Darstellung macht es den LeserInnen einfacher, die Wirkung Ihrer Arbeit nachzuvollziehen. Der SRS macht keine Vorgabe zum Umfang des Berichts. Ausführliche Jahresberichte können 20 bis 30 Seiten lang sein; die Struktur des SRS lässt sich aber auch bei Berichten anwenden, die nur wenige Seiten umfassen.

In vielen Fällen sind Tabellen, Abbildungen, Grafiken oder Organigramme sinnvoll. Sie können die Medien und Formate für die Berichterstattung frei wählen; die Grafiken in diesem Leitfaden dienen lediglich zur Illustration, können aber gern in dieser oder abgeänderter Form übernommen werden.

Die folgenden allgemeinen Grundsätze gelten für die Berichterstattung nach dem SRS:

Vergleichbarkeit: Wählen Sie für Ihre Berichte möglichst jedes Jahr den gleichen Zeitraum sowie dieselben Organisationen und Angebote. So machen Sie die Informationen über die Jahre hinweg vergleichbar.

Quellenangaben: Nennen Sie die Quellen Ihrer Daten bzw. die Ihren Ausführungen zugrundeliegenden Annahmen.

Impressumspflicht: Für gedruckte Publikationen sehen die Landespressegesetze vor, dass in einem Impressum die für die Inhalte verantwortliche(n) Person(en) genannt werden.

„Comply or explain“: Grundsätzlich sollten Sie zu allen in der Gliederung aufgeführten Inhalten berichten. Es gilt der Grundsatz „Berichten, ansonsten Begründen“ (comply or explain). Wenn zu einzelnen Gliederungspunkten nicht (oder noch nicht) berichtet wird, ist das unter 1.2 „Anwendung des SRS“ zu erläutern.

#Nutzung und Verbreitung des SRS

Der SRS wird vom Verein Social Reporting Initiative e.V (SRI) unter der Lizenz Creative Commons BY-ND 3.0 veröffentlicht: Sie dürfen den SRS nutzen und verbreiten, wenn Sie den SRI als Herausgeber nennen. Der SRS-Leitfaden 2014 richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Organisationen mit sozialem Geschäftszweck und wurde für diese entwickelt. Wenn Sie Interesse daran haben, den SRS in anderen Kontexten zu verwenden, sprechen Sie uns bitte an! Gerne entwickeln wir unseren Standard gemeinsam mit Ihnen weiter.

Wir würden uns außerdem darüber freuen, wenn Sie den Verein Social Reporting Initiative e.V. unter kontakt@social-reporting-standard.de darüber informieren, wenn Sie den SRS in Ihrer Berichterstattung – oder für andere Zwecke – ganz oder teilweise verwenden. Wir entwickeln den Standard fortlaufend weiter und dazu sind Ihre praktischen Erfahrungen äußerst wertvoll! Wenn Sie uns Ihren Bericht zur Verfügung stellen möchten, freuen wir uns! Wir veröffentlichen ihn gern auf unserer Webseite www.social-reporting-standard.de oder legen ihn bei Veranstaltungen aus.

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