Anhang

#Methoden der Wirkungsdokumentation und Bestimmung von Indikatoren

Leistungen, Wirkungen und eingesetzte Ressourcen sollten nach Möglichkeit und im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren für das jeweilige Berichtsjahr anhand von geeigneten Indikatoren quantifiziert werden. Für alle Indikatoren gilt: Sie sollten konkret, messbar und positiv formuliert werden. Falls exakte Zahlen nicht bekannt oder ermittelbar sind, sollten Schätzungen erfolgen. Diese und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen sollten Sie begründen und die Quellen für die jeweiligen Ausgangsdaten angeben.

  • Die Darstellung sollte ermöglichen, Entwicklungen über mehrere Jahre nachzuvollziehen. Daher sollten Sie möglichst immer dieselben Indikatoren verwenden. Wenn Sie neue Indikatoren einführen oder die Definition bereits verwendeter Indikatoren ändern, sollten Sie dies nachvollziehbar darstellen. Soweit möglich sollten Zahlen der Vergangenheit nach Maßgabe der geänderten Definition neu berechnet werden, um den Vergleich zu ermöglichen.
  • Die Indikatoren sind auf den jeweiligen Berichtszeitraum zu beziehen. Das kann zum Teil Abgrenzungen erforderlich machen, die zu erläutern sind. Beginnt zum Beispiel eine dreimonatige Maßnahme im Berichtszeitraum, wird aber erst im folgenden Berichtszeitraum beendet, so legen Sie fest und erläutern, wie dies angemessen dargestellt wird. Zum Beispiel kann sowohl angegeben werden, wie viele Teilnehmer im Laufe des Jahres überhaupt an Maßnahmen teilgenommen haben, als auch, wie viele sie (erfolgreich) beendet haben.

Beispielindikatoren für Leistungen:

  • Personenbezogene Leistungen: Anzahl der Personen, die von den Aktivitäten erreicht wurden (z.B. Anzahl der Schüler, der Teilnehmer an einer Maßnahme)
  • Institutionsbezogene Leistungen: Anzahl der erreichten Institutionen (z.B. Anzahl der Schulen, der Kooperationspartner)
  • Aktivitätsbezogene Leistungen: Anzahl der durchgeführten Aktivitäten (z.B. Anzahl der Kurse, Schulungen, Veranstaltungen, Betreuungsstunden, gepflanzten Bäume)
  • Kosten pro Leistungseinheit (z.B. Kosten für eine Schule, Kosten für einen Arbeitsplatz)
  • Benötigte Zeit pro Leistungseinheit (z.B. Zeit für die Durchführung eines Kurses, Zeit für die Vermittlung einer Arbeitsstelle)

Beispielindikatoren für Wirkungen:

  • Angaben von Teilnehmern einer Schulungsmaßnahme über Gelerntes und dessen Umsetzung
  • Angaben zu Partner-Organisationen, die nach einer Schulung oder im Rahmen einer Kooperation ihre Aktivitäten verändert haben
  • Ergebnisse in Entwicklungstests von Kindern
  • Anzahl der Teilnehmer eines Existenzgründungsprogramms, die sich erfolgreich selbständig machen (bzw. ein Jahr nach Gründung noch selbstständig sind)
  • Veränderungen der schulischen Leistungen (z.B. Durchschnittsnote, Abbrecherquote) von Schülern in einem Nachhilfeprogramm
  • Volkswirtschaftliche Einsparungen (soweit sich diese seriös berechnen bzw. abschätzen lassen) auf Grund geringerer Rückfallquoten bei Teilnehmern eines Resozialisierungsprogramms
  • Änderung der Einstellung zu Themen oder Bevölkerungsgruppen als Ergebnis einer Aufklärungskampagne (ermittelt durch eine Umfrage)

Die Beschreibung gesellschaftlicher Wirkungen ist häufig nicht einfach, insbesondere, wenn letztlich eine veränderte Haltung in der Bevölkerung zu einem bestimmten Thema erreicht werden soll. Dies könnte nur durch umfangreiche Umfragen o.ä. ermittelt werden, deren Aufwand häufig in keinem Verhältnis zum Informationsertrag und/oder zur Größe des Angebots steht. In vielen Fällen lassen sich daher nur Stichproben erheben, die keine repräsentative Aussagekraft haben.

Wenn Sie (noch) keine Wirkungsindikatoren darstellen können, können Sie die Wirkungen Ihrer Aktivitäten häufig zumindest qualitativ darstellen, zum Beispiel an Hand von Erfahrungsberichten oder Experteneinschätzungen. Sie sollten dann angeben, auf welche Grundlagen Sie Ihre Annahmen zur Wirksamkeit Ihrer Aktivitäten stützen.

Geeignete Leistungsindikatoren, die mit den beabsichtigten Wirkungen erfahrungsgemäß in einem engen Zusammenhang stehen, können zusätzlich Aussagen über die Wirksamkeit Ihrer Aktivitäten erlauben, auch wenn der Nachweis der Kausalität in manchen Fällen letztlich nicht schlüssig geführt werden kann. Für das Verständnis ist es hilfreich, wenn Sie erläutern, warum Sie aus bestimmten Indikatoren auf die Wirksamkeit Ihres Angebots schließen.

Um die Wirkung Ihrer Aktivitäten einschätzen zu können, ist häufig die Angabe von Vergleichswerten erforderlich (z.B. die deutschlandweite Rückfallquote von Strafgefangenen). Achten Sie hierbei darauf, dass Ihre Referenzgruppen wirklich vergleichbar sind (z.B. freiwillige Teilnahme, Alter, etc.). Zum Teil lässt sich durch einen solchen Vergleich auch ermitteln oder abschätzen, ob oder in welchem Umfang die beobachteten Veränderungen tatsächlich ursächlich auf Ihre Aktivitäten zurückzuführen sind. Mit anderen Worten: Welche der Wirkungen wären auch dann eingetreten, wenn Sie nichts getan hätten? Eine solche Angabe hilft, die Wirksamkeit Ihrer Aktivitäten einzuschätzen.

#Risikobewertung

Risiken (aber auch Chancen) und ihre Bewertung lassen sich gut in einer Tabelle darstellen.

Für die einzelnen Risiken ist jeweils zu bewerten, wie relevant sie für das Erreichen der Ziele des Angebots sind und wie wahrscheinlich es ist, dass sich das Risiko realisiert. Dazu ist anzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen ergriffen werden oder geplant sind, um den Eintritt des Risikoereignisses zu verhindern oder dessen Folgen zu neutralisieren.

Die Bewertung für beide Variablen kann über folgende Maße erfolgen:

  • Wahrscheinlichkeit: 1 eher vernachlässigbar, 2 gering, 3 moderat, 4 relativ hoch oder 5 hoch
  • Intensität des Einflusses: 1 eher vernachlässigbar, 2 gering, 3 moderat, 4 relativ hoch oder 5 hoch

Eine Bewertung erfolgt, indem beide Werte addiert werden.

Zur besseren Übersichtlichkeit sollten Sie die Darstellung in einer Tabelle wählen, wie im folgenden Beispiel:

Risiko Folgen Wahrscheinlichkeit Einflussgrad Rating Maßnahmen oder Reaktionen
Laufender arbeitsrechtlicher Prozess im Fall X wird verloren. finanzielle Belastung von bis zu X Euro 3 4 7 Rückstellung gebildet; ggf. wird Aussicht eines Rechtsmittels geprüft

#Über die Initiatoren und Förderer des SRS

Um soziale Projekte und Organisationen in die Lage zu versetzen, ihre Wirkung zu dokumentieren und Spendern, Investoren und Interessierten über ihre Fortschritte zu berichten, haben wir diesen Berichtsstandard entwickelt.

Grundlagen sind die Forschungsarbeiten der Universität Hamburg und der Technischen Universität München und insbesondere die Dissertation von Dr. Barbara Scheck (geb. Roder; Barbara Roder: „Reporting im Social Entrepreneurship“, Gabler 2010). Die Heinz Nixdorf Stiftung hat diese Forschung groß zügig gefördert. Ihnen allen danken wir herzlich.

Der Berichtsstandard ist ein offenes Projekt, zu dem wir alle sozialen Organisationen in Deutschland einladen. Wir möchten ihn gemeinsam weiterentwickeln und einen Dialog zu unternehmerischem Denken und wirkungsorientiertem Handeln zu Gunsten des Gemeinwohls und darüber hinaus befördern. Weitere Information über das SRS-Konsortium erhalten Sie unter www.social-reporting-standard.de.

#Freie Lizenz

Der Social Reporting Standard wird vom Verein Social Reporting Initiative e.V. („SRI“) unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland veröffentlicht (CC BY-ND 3.0, Details: http://creativecommons.org/ licenses/by-nd/3.0/de/). Sie dürfen den SRS nutzen und verbreiten, wenn Sie den SRI als Herausgeber nennen, auch in anderer gestalterischer Form einschließlich elektronischer Bearbeitungen (zum Beispiel als Wiki, Mobil-App, etc.). Alle anderen Bearbeitungen, Abwandlungen oder anderen Veränderungen – einschließlich jeder Änderung des Textes – bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des SRI. Wenn Sie Interesse daran haben, den SRS für eigene Vorhaben in veränderter Form zu nutzen, sprechen Sie uns bitte an.

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